Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für den Ticketkauf und die Teilnahme an Veranstaltungen der zåmm GesbR.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der zåmm GesbR, Andreas-Hofer-Straße 55/402, 6020 Innsbruck („Veranstalterin“) und Kundinnen und Kunden („Gast“) über den Online-Shop auf zamm-events.at geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht akzeptiert, sofern die Veranstalterin deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Tickets auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum). Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Gast ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt mit dem Versand der Bestell- und Zahlungsbestätigung per E-Mail zustande. Gekaufte Tickets werden in elektronischer Form als PDF zugestellt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise in Euro. Die Veranstalterin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die in der Bestellmaske angebotenen Zahlungsmethoden (derzeit Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach Bestellung fällig. Etwaige Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters sind in der Preisanzeige enthalten.
§ 4 Rücktritt, Umtausch und Rückerstattung
4.1 Kein gesetzliches Rücktrittsrecht
Bei Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der Gast verzichtet mit dem Ticketkauf ausdrücklich auf dieses Rücktrittsrecht. Eine Rückabwicklung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht diese AGB oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmen.
4.2 Freiwillige Kulanz-Erstattung
Als freiwilliges Entgegenkommen erstattet die Veranstalterin bis einschließlich 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin (bis 23:59 Uhr des betreffenden Tages) 80 % des bezahlten Ticketpreises. Der Einbehalt von 20 % deckt den Verwaltungsaufwand sowie die nicht erstattungsfähigen Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung mehr möglich. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht.
4.3 Absage oder Ausfall durch die Veranstalterin
Fällt die Veranstaltung aus oder wird sie abgesagt, wird der bezahlte Ticketpreis vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Anreise-, Übernachtungs- oder Folgekosten, sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Bei Verschiebung behält das Ticket seine Gültigkeit für den Ersatztermin; alternativ kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des Ersatztermins die volle Rückerstattung verlangt werden.
4.4 Umtausch und Übertragung
Ein Umtausch gekaufter Tickets gegen andere Ticketkategorien, Termine oder Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Für die Weitergabe an Dritte gilt § 5.
§ 5 Weitergabe von Tickets
Die private Weitergabe eines Tickets an Dritte zum ursprünglichen Kaufpreis ist zulässig. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf, insbesondere über Ticketing-Börsen oder Plattformen zu überhöhten Preisen, ist untersagt. Bei einem Verstoß ist die Veranstalterin berechtigt, das Ticket zu entwerten und dem Inhaber den Zutritt zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
§ 6 Einlass, Mindestalter und Lichtbildausweis
Sofern für die jeweilige Veranstaltung ein Mindestalter angegeben ist, ist der Zutritt ausschließlich Personen ab diesem Alter gestattet. Jeder Gast hat beim Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) sowie ein gültiges Ticket — ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät — vorzuweisen. Ohne Nachweis des Alters besteht kein Anspruch auf Einlass und kein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises oder Ersatz sonstiger Aufwendungen.
§ 7 Einlasszeiten und einmaliger Einlass
7.1 Einlasszeiten
Der Einlass endet zu dem auf Ticket und Website angegebenen Zeitpunkt. Gäste, die danach eintreffen, verlieren ihren Anspruch auf Einlass; ein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen besteht nicht.
7.2 Einmaliger Einlass (One Way)
Veranstaltungen der zåmm GesbR können als One-Way-Events konzipiert sein. In diesem Fall berechtigt das Ticket zum einmaligen Einlass. Ein Verlassen des Veranstaltungsorts und ein anschließender Wiedereintritt sind nicht möglich; das Ticket verliert mit dem Verlassen seine Gültigkeit. Auf diese Regelung wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder am Eingang zusätzlich aufmerksam gemacht. Ein Anspruch auf erneuten Einlass, Rückerstattung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen besteht nicht.
§ 8 Hausrecht
Innerhalb des Veranstaltungsortes gilt das Hausrecht der Veranstalterin und ihrer Beauftragten. Die Veranstalterin behält sich vor, Personen, die unter offensichtlichem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen, aggressives Verhalten zeigen, gefährliche Gegenstände mit sich führen oder den Ablauf stören, den Zutritt zu verweigern oder sie des Veranstaltungsortes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesen Fällen nicht.
§ 9 Höhere Gewalt, Absage oder Verschiebung
Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, nicht, nicht vollständig oder nicht am geplanten Termin stattfinden — insbesondere wegen behördlicher Anordnungen, pandemischer Lagen, Naturereignisse, Streiks, Stromausfall oder Ausfall zentraler Dienstleister — gilt Folgendes:
- Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltung an einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten ab dem ursprünglichen Termin zu verlegen. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
- Erst wenn eine Verlegung aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, wird die Veranstaltung endgültig abgesagt. In diesem Fall erhält der Gast den Ticketpreis auf dem ursprünglichen Zahlungsweg rückerstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Das Recht des Gastes, als Verbraucher seine gesetzlichen Ansprüche bei Leistungsstörungen geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden durch die Veranstalterin oder beauftragte Dritte Ton- und Bildaufnahmen erstellt. Sie werden für dokumentarische Zwecke, zur Bewerbung zukünftiger Formate sowie für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet (Website, Social Media, Presse, Print). Der Gast erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsortes mit der Erstellung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden, soweit er nicht gezielt individuell erkennbar in den Vordergrund gerückt wird. Näheres in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht — ausgeschlossen; im Fall der Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Gast nimmt an der Veranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr teil; für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 13 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig, soweit der Gast als Verbraucher nicht nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes einen anderen Wahlgerichtsstand hat.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 16 Veranstaltungen für Unternehmen
Diese AGB gelten für den Ticketkauf und die Teilnahme an eigenen Veranstaltungen der zåmm GesbR. Für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag von Unternehmen gelten ausschließlich die jeweils individuell vereinbarten Bedingungen des betreffenden Angebots beziehungsweise Vertrags.
Stand: September 2026
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für den Ticketkauf und die Teilnahme an Veranstaltungen der zåmm GesbR.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der zåmm GesbR, Andreas-Hofer-Straße 55/402, 6020 Innsbruck („Veranstalterin“) und Kundinnen und Kunden („Gast“) über den Online-Shop auf zamm-events.at geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht akzeptiert, sofern die Veranstalterin deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Tickets auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum). Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Gast ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt mit dem Versand der Bestell- und Zahlungsbestätigung per E-Mail zustande. Gekaufte Tickets werden in elektronischer Form als PDF zugestellt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise in Euro. Die Veranstalterin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die in der Bestellmaske angebotenen Zahlungsmethoden (derzeit Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach Bestellung fällig. Etwaige Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters sind in der Preisanzeige enthalten.
§ 4 Rücktritt, Umtausch und Rückerstattung
4.1 Kein gesetzliches Rücktrittsrecht
Bei Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der Gast verzichtet mit dem Ticketkauf ausdrücklich auf dieses Rücktrittsrecht. Eine Rückabwicklung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht diese AGB oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmen.
4.2 Freiwillige Kulanz-Erstattung
Als freiwilliges Entgegenkommen erstattet die Veranstalterin bis einschließlich 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin (bis 23:59 Uhr des betreffenden Tages) 80 % des bezahlten Ticketpreises. Der Einbehalt von 20 % deckt den Verwaltungsaufwand sowie die nicht erstattungsfähigen Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Erstattung mehr möglich. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht.
4.3 Absage oder Ausfall durch die Veranstalterin
Fällt die Veranstaltung aus oder wird sie abgesagt, wird der bezahlte Ticketpreis vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Anreise-, Übernachtungs- oder Folgekosten, sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Bei Verschiebung behält das Ticket seine Gültigkeit für den Ersatztermin; alternativ kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des Ersatztermins die volle Rückerstattung verlangt werden.
4.4 Umtausch und Übertragung
Ein Umtausch gekaufter Tickets gegen andere Ticketkategorien, Termine oder Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Für die Weitergabe an Dritte gilt § 5.
§ 5 Weitergabe von Tickets
Die private Weitergabe eines Tickets an Dritte zum ursprünglichen Kaufpreis ist zulässig. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf, insbesondere über Ticketing-Börsen oder Plattformen zu überhöhten Preisen, ist untersagt. Bei einem Verstoß ist die Veranstalterin berechtigt, das Ticket zu entwerten und dem Inhaber den Zutritt zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
§ 6 Einlass, Mindestalter und Lichtbildausweis
Sofern für die jeweilige Veranstaltung ein Mindestalter angegeben ist, ist der Zutritt ausschließlich Personen ab diesem Alter gestattet. Jeder Gast hat beim Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) sowie ein gültiges Ticket — ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät — vorzuweisen. Ohne Nachweis des Alters besteht kein Anspruch auf Einlass und kein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises oder Ersatz sonstiger Aufwendungen.
§ 7 Einlasszeiten und einmaliger Einlass
7.1 Einlasszeiten
Der Einlass endet zu dem auf Ticket und Website angegebenen Zeitpunkt. Gäste, die danach eintreffen, verlieren ihren Anspruch auf Einlass; ein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen besteht nicht.
7.2 Einmaliger Einlass (One Way)
Veranstaltungen der zåmm GesbR können als One-Way-Events konzipiert sein. In diesem Fall berechtigt das Ticket zum einmaligen Einlass. Ein Verlassen des Veranstaltungsorts und ein anschließender Wiedereintritt sind nicht möglich; das Ticket verliert mit dem Verlassen seine Gültigkeit. Auf diese Regelung wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder am Eingang zusätzlich aufmerksam gemacht. Ein Anspruch auf erneuten Einlass, Rückerstattung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen besteht nicht.
§ 8 Hausrecht
Innerhalb des Veranstaltungsortes gilt das Hausrecht der Veranstalterin und ihrer Beauftragten. Die Veranstalterin behält sich vor, Personen, die unter offensichtlichem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen, aggressives Verhalten zeigen, gefährliche Gegenstände mit sich führen oder den Ablauf stören, den Zutritt zu verweigern oder sie des Veranstaltungsortes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesen Fällen nicht.
§ 9 Höhere Gewalt, Absage oder Verschiebung
Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, nicht, nicht vollständig oder nicht am geplanten Termin stattfinden — insbesondere wegen behördlicher Anordnungen, pandemischer Lagen, Naturereignisse, Streiks, Stromausfall oder Ausfall zentraler Dienstleister — gilt Folgendes:
- Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltung an einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten ab dem ursprünglichen Termin zu verlegen. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
- Erst wenn eine Verlegung aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, wird die Veranstaltung endgültig abgesagt. In diesem Fall erhält der Gast den Ticketpreis auf dem ursprünglichen Zahlungsweg rückerstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Das Recht des Gastes, als Verbraucher seine gesetzlichen Ansprüche bei Leistungsstörungen geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden durch die Veranstalterin oder beauftragte Dritte Ton- und Bildaufnahmen erstellt. Sie werden für dokumentarische Zwecke, zur Bewerbung zukünftiger Formate sowie für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet (Website, Social Media, Presse, Print). Der Gast erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsortes mit der Erstellung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden, soweit er nicht gezielt individuell erkennbar in den Vordergrund gerückt wird. Näheres in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht — ausgeschlossen; im Fall der Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Gast nimmt an der Veranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr teil; für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 13 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig, soweit der Gast als Verbraucher nicht nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes einen anderen Wahlgerichtsstand hat.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 16 Veranstaltungen für Unternehmen
Diese AGB gelten für den Ticketkauf und die Teilnahme an eigenen Veranstaltungen der zåmm GesbR. Für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Auftrag von Unternehmen gelten ausschließlich die jeweils individuell vereinbarten Bedingungen des betreffenden Angebots beziehungsweise Vertrags.
Stand: September 2026
Tanzen. Mitsingen.
Gemeinsam feiern.
Tanzen. Mitsingen.
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